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   VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363   

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https://dejure.org/2008,34651
VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363 (https://dejure.org/2008,34651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.2008 - 10 C 08.2363 (https://dejure.org/2008,34651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 10 C 08.2363 (https://dejure.org/2008,34651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungskosten; Leistungsfähigkeit; Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 166; ZPO § 114; AufenthG § 66 Abs. 1; AufenthG § 67 Abs. 1; AufenthG § 67 Abs. 3
    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Abschiebungskosten, Leistungsbescheid, Ermessen, Leistungsfähigkeit, Stundung, Niederschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363
    Zu den Kosten der Abschiebung gehörten nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auch die erforderlichen Kosten einer ärztlichen Begleitung (BVerwG vom 14.3.2006 1 C 5.05).

    Der Beklagte hat zutreffend ausgeführt, dass nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auch die Kosten einer erforderlichen ärztlichen Begleitung regelmäßig einzubeziehen sind (vgl. BVerwG vom 14.3.2006, 1 C 5.05).

  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363
    Der Beklagte hätte vor der Heranziehung des Klägers dessen individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigen und die Frage prüfen müssen, ob die Auferlegung der Kosten in voller Höhe mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei (vgl. BayVGH vom 15.12.2003, Az. 24 B 03.1049).

    Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf den Bereich der Abschiebungskosten ungeachtet des Wortlautes des § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG - jetzt § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG - übertragen und ausgeführt, dass bei fehlender Leistungsfähigkeit ein Ausnahmefall vorliege, der zu einer Ermessensbetätigung über die Kostenerhebung zwinge (vgl. BayVGH vom 15.12.2003 Az. 24 B 03.1049 InfAuslR 2004, 252/255).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363
    Vielmehr genügt es, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges besteht (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 BVerfGE 81, 347).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363
    Liege ein atypischer Sachverhalt vor, müsse dem nicht erst im Rahmen der vollstreckungsrechtlichen Entscheidung über Stundung, Niederschlagung oder Erlass Rechnung getragen werden; vielmehr sei bereits bei der Kostenerhebung ausnahmsweise eine Ermessenentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG vom 24.11.1998 1 C 33/97, BVerwGE 108, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363
    Dem hat sich der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (vgl. Beschluss vom 7.3.2006 13 S 155/06 juris RdNr. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

    Der Kläger entnimmt seine Rechtsauffassung den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2003 (InfAuslR 2004, 252; im Anschluss hieran VGH Baden-Württemberg vom 7.3.2006 InfAuslR 2006, 387 und Hamburgisches OVG vom 21.6.2007 Az. 4 Bf. 56/06.Z) und vom 28. Oktober 2008 (Az. 10 C 08.2363) sowie der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 (AuAS 2002, 111).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 4 LA 14/12

    Vorliegen einer Ermessensentscheidung i.R.d. Heranziehung zur Kostenerstattung

    Der Senat folgt daher nicht der Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.10.2008 - 10 C 08.2363 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.03.2006 - 13 S 155/06 -, Juris; vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: März 2012, § 66 AufenthG Rn. 6), die auch für Entscheidungen nach §§ 66, 67 AufenthG in atypischen Einzelfällen Ermessenserwägungen fordern (so wie hier auch: Hamburgisches OVG, Urt. v. 03.12.2008 - 5 Bf 259/06 -, Juris; Funke-Kaiser in: Gemeinschaftskommentar AufenthG, Stand: März 2012, § 67 Rn. 37).
  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 6 K 12.600

    Festsetzung von Abschiebungskosten; Verjährungsunterbrechung bei Aufenthalt im

    Ein solcher Ausnahmefall liegt nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs insbesondere vor, wenn der Ausländer nicht in der Lage ist, die Kosten der Abschiebung zu tragen (vgl. BayVGH vom 28.10.2008 Az. 10 C 08.2363 RdNr. 11).
  • VG Augsburg, 15.05.2013 - Au 6 K 13.697

    Abschiebungskosten; Festsetzungs- und Zahlungsverjährung; keine Verwirkung bei

    Allerdings hat nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs die Ausländerbehörde in Ausnahmefällen bereits bei Erlass des Kostenbescheids die Leistungsfähigkeit des Ausländers im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, wenn aufgrund atypischer Gegebenheiten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kläger - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Ratenzahlung - nicht in der Lage sein wird, die Kosten der Abschiebung zu tragen (BayVGH, B.v. 28.10.2008 - 10 C 08.2363 - juris Rn. 11).
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